hanezza
shopping_bag

ERSTER TEIL - Zweck, Geltungsbereich, Definitionen

Artikel 1 - Zweck

Artikel 2 - Geltungsbereich

Artikel 3 - Definitionen

ZWEITER TEIL - Verbraucherschutz und -aufklärung

Artikel 4 - Mangelhafte Waren und Dienstleistungen

Artikel 5 - Rücktritt vom Vertrag

Artikel 6 - Ratenzahlungen

Artikel 7 - Aktionen

Artikel 8 - Haus-zu-Haus-Verkäufe

Artikel 9 - Pflichten des Verkäufers bei Haus-zu-Haus-Verkäufen

Artikel 10 - Verbraucherkredite

Artikel 11 - Periodische Veröffentlichungen

Artikel 12 - Etiketten

Artikel 13 - Garantizertifikate

Artikel 14 - Gebrauchsanweisungen und Produktbeschreibungen

Artikel 15 - Serviceleistungen

Artikel 16 - Handelswerbung und -anzeigen

Artikel 17 - Werbekommission

Artikel 18 - Schädliche und gefährliche Waren und Dienstleistungen

Artikel 19 - Qualitätskontrolle

Artikel 20 - Verbraucherbildung

DRITTER TEIL - Verbraucherorganisationen

Artikel 21 - Verbraucherbeirat

Artikel 22 - Schlichtungsstelle für Verbraucherstreitigkeiten

VIERTES TEIL - Vorschriften zu Rechtsstreitigkeiten und Strafen

Artikel 23 - Verbrauchergerichte

Artikel 24 - Einstellung der Produktion, des Vertriebs und Rückruf von Waren

Artikel 25 - Strafbestimmungen

Artikel 26 - Zuständigkeit, Einspruch und Verjährung bei Strafen

FÜNFTER TEIL - Verschiedenes

Artikel 27 - Kontrollen

Artikel 28 - Labor

Artikel 29 - Budget

Artikel 30 - Weitere Bestimmungen

Artikel 31 - Verordnungen und Vorschriften

Artikel 32 - Aufgehobene Bestimmungen

Artikel 33 - Inkrafttreten

Artikel 34 - Ausführung

ERSTER TEIL - Zweck, Geltungsbereich, Definitionen

Artikel 1 - Zweck

Der Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verbraucherschutz in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Wirtschaft und im öffentlichen Interesse durch die Wahrung des Gesundheits- und Sicherheitsinteresses der Verbraucher und ihrer wirtschaftlichen Interessen, durch Aufklärung, Bildung, Entschädigung für Schäden und die Gewährleistung des Schutzes vor Umweltgefahren und die Förderung von Initiativen der Verbraucher zum Schutz ihrer Interessen, sowie die Förderung von freiwilligen Organisationen bei der Gestaltung der Politik in diesen Bereichen zu regeln.

Artikel 2 - Geltungsbereich

Dieses Gesetz umfasst alle Rechtsgeschäfte im Markt für Waren und Dienstleistungen, in denen der Verbraucher eine Partei ist, um die in Artikel 1 genannten Ziele zu erreichen.

Artikel 3 - Definitionen

Zur Anwendung dieses Gesetzes bedeuten:

a) Ministerium: Das Ministerium für Industrie und Handel;

b) Minister: Der Minister für Industrie und Handel;

c) Ware: Bewegliches Eigentum, das Gegenstand des Handels ist;

d) Dienstleistung: Körperliche und/oder geistige Leistungen, die gegen eine Vergütung oder einen Nutzen erbracht werden;

e) Standard: Der türkische Standard;

f) Verbraucher: Eine natürliche oder juristische Person, die Waren oder Dienstleistungen für private Zwecke erwirbt und letztendlich nutzt oder konsumiert;

g) Verkäufer: Natürliche oder juristische Personen, die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher liefern, einschließlich staatlicher Einrichtungen und Unternehmen;

h) Hersteller: Natürliche oder juristische Personen, die Waren oder Dienstleistungen, deren Rohstoffe oder Zwischenprodukte an Verbraucher liefern, einschließlich staatlicher Einrichtungen und Unternehmen;

i) Verbraucherorganisationen: Vereine, Stiftungen und Konsumgenossenschaften, die zum Schutz der Verbraucher gegründet wurden.

Sepetiniz (0 Ürün)

Sepetiniz Boş

Henüz sepetinize ürün eklemediniz.

Alışverişe Başla

Sekronet.com tarafından tasarlanmıştır Powered by Sekronet

Akıllı Beden Bulucu

Boy
165 cm
150 cm 190 cm
Kilo
80 kg
50 kg 130 kg
Kalıp Tercihi

Size Önerilen Beden

46 Beden %98 Uyum
👗

Özel Beden Desteği

Sizin için en doğru bedeni stil danışmanlarımızla belirleyelim.

WhatsApp ile Ulaşın
Tereddüt mü ettiniz? Danışmanımıza sorun.